Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege kann grundsätzlich von Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 genutzt werden, wenn sie normalerweise von einer privaten Pflegeperson versorgt werden und diese vorübergehend verhindert ist. Die früher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit gilt seit Juli 2025 nicht mehr.