Jeder Mensch, der aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigt, kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Pflegekassen oder Krankenversicherungen, je nach Pflegestufe und Art der benötigten Leistungen.