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Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel. Sie begleiten, unterstützen und übernehmen Verantwortung – oft über lange Zeit. Doch auch wer für andere da ist, braucht zwischendurch eine Pause.
Ob Arzttermin, Urlaub, berufliche Verpflichtung oder einfach ein paar Stunden Zeit für sich: Mit der Verhinderungspflege kann die Betreuung und Pflege vorübergehend von einer anderen Person oder einem Pflegedienst übernommen werden.
Brina unterstützt Sie dabei zuverlässig und individuell – auf Wunsch direkt im vertrauten Zuhause Ihrer Angehörigen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
Die Ersatzpflege kann unter anderem durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
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Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann grundsätzlich bei Pflegegrad 2 bis 5 genutzt werden, wenn die pflegebedürftige Person normalerweise von einer privaten Pflegeperson versorgt wird und diese zeitweise ausfällt.
Die früher geltende Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit besteht seit Juli 2025 nicht mehr.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
Stundenweise Verhinderungspflege
Verhinderungspflege muss nicht tage- oder wochenweise stattfinden. Sie kann auch stundenweise genutzt werden. Das ist besonders praktisch, wenn Sie beispielsweise einen Termin wahrnehmen, arbeiten, einkaufen oder einfach einmal Zeit für sich haben möchten. Brina übernimmt die Betreuung nach individueller Absprache und orientiert sich dabei an den Bedürfnissen und Gewohnheiten der pflegebedürftigen Person.
Was kostet Verhinderungspflege 2026?
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung.
Im Jahr 2026 beträgt dieser: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr
Der Betrag kann flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Wichtig: Es handelt sich um ein gemeinsames Budget. Wird bereits ein Teil für Kurzzeitpflege genutzt, reduziert sich entsprechend der noch verfügbare Betrag für die Verhinderungspflege. Die Kosten müssen grundsätzlich spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres geltend gemacht werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt.
Welche Kosten konkret übernommen werden können, hängt von der individuellen Pflegesituation und dem noch verfügbaren Budget der Pflegekasse ab.
Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?
Verhinderungspflege kann bei Vorliegen der Voraussetzungen für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.
Sie kann je nach Bedarf:
in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege mit Brina
Jede Pflegesituation ist anders. Deshalb stimmen wir unsere Unterstützung individuell auf Ihre Angehörigen ab.
Je nach Bedarf und vereinbartem Leistungsumfang unterstützen wir beispielsweise bei:
Dabei steht für uns immer der Mensch im Mittelpunkt.
Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?
Bei der Verhinderungspflege wird die reguläre Pflege vorübergehend von einer anderen Person oder einem Pflegedienst übernommen. Die Betreuung kann dabei auch im eigenen Zuhause stattfinden.
Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person dagegen zeitweise stationär in einer Pflegeeinrichtung versorgt.
Welche Lösung besser passt, hängt von der persönlichen Situation und dem benötigten Umfang der Unterstützung ab.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
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Persönliche Beratung zur Verhinderungspflege
Sie möchten wissen, ob Verhinderungspflege für Ihre Angehörigen infrage kommt oder welche Leistungen Ihre Pflegekasse übernimmt? Sprechen Sie uns gerne an.
Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu den Möglichkeiten der Verhinderungspflege, zur stundenweisen Unterstützung und zu den nächsten Schritten.
Sie kümmern sich jeden Tag. Wir sind da, wenn Sie einmal Unterstützung brauchen.
